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Sayfa başlığıErklärung zu Gentechnologie im Lebensmittelbereich

02.09.1999

Erklärung zu Gentechnologie im Lebensmittelbereich

Die METRO AG, Köln, fordert von ihren Partnern in der Industrie eine ordnungsgemäße Kennzeichnung von Lebensmitteln, die gentechnisch veränderte Organismen enthalten. Das gilt auch für sämtliche Eigenmarken; die Eigenmarken der METRO AG enthalten jedoch keine gentechnisch veränderten Organismen.

Das Thema Gentechnik wird von uns aufmerksam verfolgt, auch wenn die METRO-Gruppe ein Handelsunternehmen und kein industrieller Hersteller von Lebensmitteln ist. Wir sind uns unserer Verantwortung gegenüber dem Verbraucher bewußt und kennen die beim Verbraucher vorhandenen Ängste gegenüber der Anwendung der Gentechnologie im Lebensmittelbereich.

Wenn wissenschaftlich nachgewiesen wird, daß Lebensmittel sich in ihrer Zusammensetzung, im Nährwert oder Verwendungszweck von normalen Produkten unterscheiden, muß dies auf dem Etikett klar ausgewiesen werden.

Die EU-Verordnung ist am 15.05.1997 in Kraft getreten, so daß die Information der Verbraucher über den Einsatz von Gentechnik gewährleistet ist.

Gemeinsam mit anderen Handelsunternehmen haben wir uns stets für eine vollumfängliche Kennzeichnung gentechnisch veränderter Lebensmittel und Lebensmittelzutaten eingesetzt. Den Wünschen unserer Kunden nachkommend, haben wir immer die Auffassung vertreten, daß der Verbraucher über sämtliche Aspekte solcher Herstellungsverfahren aufgeklärt werden muß.

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